Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Licht & Liebe Festival
(Stand: 08.01.2026)
1. Geltungsbereich, Veranstalter
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen
Freizeitanlage Lußhardtsee Gypsea Kronau,
Adresse: Zum Lußhardtsee, 76709 Kronau,
(nachfolgend „Veranstalter“)
und den Besucher:innen des Licht & Liebe Festivals (nachfolgend „Besucher“).
1.2 Kunden im Sinne der vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2.1 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen
in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen hierbei eine gewerbliche oder berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2.2 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftebeziehung getreten
wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht
anerkannt, es sei denn, wir stimmen Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Mit dem Erwerb eines Tickets, dem Betreten des Festivalgeländes oder der Parkflächen erkennt der Besucher diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
1.5. Ergänzend gelten die Hausordnung des Veranstalters sowie ggf. die Hausordnung des Grundstückseigentümers oder Pächters.
2. Vertragsgegenstand, Ticketkauf
2.1. Gegenstand des Vertrages ist der Besuch des Licht & Liebe Festivals am 23.05.2026 auf dem Gelände der Freizeitanlage Lußhardtsee Gypsea, Kronau.
2.2. Tickets können ausschließlich über die vom Veranstalter benannten offiziellen Vorverkaufsstellen oder Online-Ticketdienstleister erworben werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Tickets aus anderen Quellen anzuerkennen.
2.3. Die Anzahl der Tickets ist aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen begrenzt. Der Veranstalter kann verschiedene Ticketarten und -preisstufen anbieten.
2.4. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung und Bestätigung des Ticketanbieters zustande. Fehler bei der Bestellung sind unverzüglich mitzuteilen.
3. Kein Widerrufsrecht
3.1. Beim Kauf von Tickets für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
3.2. Jede Ticketbestellung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Ticketpreises.
4. Weiterverkauf und Umpersonalisierung
4.1. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
4.2. Ein privater Weiterverkauf zum Originalpreis ist zulässig, sofern keine Täuschung über Preis oder Veranstaltung erfolgt.
4.3. Der Veranstalter kann eine Umpersonalisierung erlauben oder einschränken und hierfür eine Bearbeitungsgebühr erheben.
5. Einlass, Zutrittsvoraussetzungen
5.1. Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket oder digitalem Zugangsnachweis. Einmal entwertete Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
5.2. Der Veranstalter kann Besuchern den Zutritt verweigern, insbesondere wenn sie:
-
stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen stehen,
-
gegen Sicherheitsbestimmungen oder die Hausordnung verstoßen,
-
eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
5.3. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei verweigertem Einlass besteht nicht.
5.4 Besucher haben die Möglichkeit das Gelände zu Verlassen und wieder zu betreten. Hierzu wird ein vom Veranstalter festgelegtes Entgelt pro Besucher pro Verlassen direkt am Ausgang erhoben. Für Besucher die solches in Anspruch nehmen, gelten weiterhin und in vollem Umfang alle in den AGB festgelegten Bestimmungen.
6. Jugendschutz
6.1. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
6.2. Der Zutritt zum Festival ist ausschließlich ab 18 Jahren gestattet.
Ausnahmen sowie Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) sind nicht zulässig.
7. Sicherheitskontrollen, verbotene Gegenstände
7.1. Es finden beim Einlass und auf dem Gelände Sicherheits- und Taschenkontrollen statt.
7.2. Verbotene Gegenstände sind u. a.:
-
Waffen und waffenähnliche Gegenstände
-
Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Fackeln
-
Glasflaschen und Glasbehälter
-
Kanister, große Getränkevorräte, Druckgasbehälter (außer handelsübliche Kleingebinde)
-
Betäubungsmittel i. S. d. BtMG
-
Professionelle Ton-, Foto- und Videoausrüstung ohne Genehmigung
-
Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte
-
Gefährliche oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände
7.3. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände einzuziehen oder die Mitnahme zu verweigern.
7.4. Wird die Abgabe verweigert, kann der Zutritt verweigert oder ein Platzverweis ausgesprochen werden.
8. Festivalgelände, Hausrecht
8.1. Der Veranstalter und seine Beauftragten üben auf dem gesamten Festivalgelände einschließlich Parkflächen das Hausrecht aus.
8.2. Den Anweisungen von Veranstalter, Ordnerdienst, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften ist zwingend Folge zu leisten.
8.3. Störungen des Ablaufs, Gefährdungen anderer Personen oder strafbares Verhalten können zum sofortigen Ausschluss oder Hausverbot führen.
8.4. Das Festivalgelände wird über den Haupteingang mit entwerten des Zugangsticket zu betreten sein.
8.5. Für das Schließfachsystem wird keine Haftung übernommen.
9. Ton-, Licht- und Showeffekte
9.1. Es kommen hohe Lautstärken zum Einsatz. Gehörschutz wird empfohlen.
9.2. Der Besucher ist selbst für den Schutz seines Gehörs verantwortlich.
9.3. Stroboskop-, Laser- und andere Showeffekte können eingesetzt werden.
10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
10.1. Smartphones und einfache Kameras dürfen für private Zwecke genutzt werden.
10.2. Professionelle Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
10.3. Der Veranstalter und beauftragte Medienpartner dürfen Bild-, Video- und Tonaufnahmen der Besucher und der Veranstaltung erstellen und diese zu Dokumentations-, Berichterstattungs- und Marketingzwecken nutzen.
10.4. Mit Betreten des Geländes erklärt der Besucher sein Einverständnis.
11. Drogen, Alkohol und Verhalten
11.1. Der Konsum und Handel illegaler Betäubungsmittel ist verboten und führt zum Ausschluss sowie ggf. zu strafrechtlichen Maßnahmen.
11.2. Der Veranstalter kann alkoholisierten Personen den Einlass verweigern.
11.3. Gewalt, Bedrohung, diskriminierendes Verhalten oder sexuelle Belästigung werden nicht toleriert und führen zum sofortigen Ausschluss.
12. Parken
12.1. Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.
12.2. Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
13. Umweltschutz und Geländeordnung
13.1. Das Festival findet in einem sensiblen Naturraum statt. Besucher müssen Rücksicht auf Natur und Anlagen nehmen.
13.2. Müll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
13.3. Baden im Lußhardtsee ist während des Tages gestattet. Es gelten die tagesaktuellen Uhrzeiten für Sonnenuntergang. Sobald das Flutlicht in Betrieb genommen ist, um den Badebereich zu beleuchten, gilt generelles Badeverbot.
14. Programmänderungen, Absage, höhere Gewalt
14.1. Änderungen im Line-up oder Ablauf begründen keinen Anspruch auf Erstattung, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
14.2. Wird das Festival aufgrund höherer Gewalt, Unwetters, behördlicher Anordnung oder Sicherheitslage abgesagt oder unterbrochen, gelten die folgenden Regelungen:
14.2.1 Der Veranstalter hat den Ausfall einer Veranstaltung oder die Verschiebung einer
Veranstaltung auf einen anderen Termin (Verlegung) zu vertreten, sofern ihm hinsichtlich des Umstands, aufgrund dessen der Ausfall oder die Verlegung stattfindet, Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bei der Planung oder Durchführung der Veranstaltung zur Last fällt.
14.2.2 Sollte die Veranstaltung aufgrund eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umstands ausfallen, so hat der Veranstalter das Recht, entweder die Veranstaltung endgültig abzusagen oder die Veranstaltung auf einen Ausweichtermin zu verlegen.
14.2.3 Im Falle einer endgültigen Absage der Veranstaltung aufgrund eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umstands werden den Besuchern die für die Karten bezahlten Netto-
Kartenpreise zurückbezahlt.
14.2.4 Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung kann der Veranstalter zwischen dem ersten und dem zweiten angekündigten Ausweichtermin frei wählen. Im Falle der Verlegung auf den ersten Ausweichtermin steht es dem Veranstalter frei, die Veranstaltung ein zweites Mal auf den zweiten Ausweichtermin zu verlegen. Im Falle einer Verlegung berechtigen die Karten zum Besuch der Veranstaltung zum jeweiligen Ausweichtermin. Ein Rücktritt des Besuchers vom Kartenkaufvertrag ist in diesem Fall ausgeschlossen.
14.2.5 Erfolgt nach zweimaliger Verlegung der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine abermalige Verlegung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so kann der Besucher vom Kartenkaufvertrag zurücktreten und den Netto-Kartenpreis zurückverlangen. Eine Rückgewährpflicht des Veranstalters für angefallene Vorverkaufsgebühren und Versandkosten besteht in diesem Fall nicht.
14.2.6 Erfolgt ein Ausfall oder eine Verlegung einer Veranstaltung aufgrund eines Umstands, den der Veranstalter zu vertreten hat, so ist der Besucher zum Rücktritt vom Kartenkaufvertrag berechtigt und kann die Rückgewähr des Netto-Kartenpreis nebst Vorverkaufsgebühr und Versandkosten zurückverlangen.
14.3. Der Veranstalter kann das Gelände vorübergehend räumen oder den Einlass stoppen, wenn dies sicherheitsbedingt erforderlich ist. Hierbei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticket-Kaufpreises
15. Haftung
15.1. Der Veranstalter haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung.
15.2. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen Schaden.
15.3. Für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände wird, soweit rechtlich zulässig, keine Haftung übernommen.
16. Datenschutz
16.1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher zur Durchführung der Veranstaltung lediglich über den Online Ticketshop Ticket.io.
16.2. Details sind in der Datenschutzerklärung von Ticket.io geregelt.
17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2. Ist der Besucher Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters; zwingende verbraucherschützende Regelungen bleiben unberührt.
17.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
